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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Bestimmungen bilden die Grundlage für sämtliche Reinigungs- und Aufbereitungsleistungen, die durch aktug autoaufbereitung erbracht werden. Mit der Beauftragung erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlich an.

2. Leistungen

Der vertragliche Leistungsumfang definiert sich über das jeweils gewählte Servicepaket des Anbieters. Erforderliche oder gewünschte Zusatzarbeiten, die über das Paket hinausgehen, werden gesondert kalkuliert und in Rechnung gestellt.

3. Preise

Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind zunächst als Orientierungswerte zu betrachten. Die endgültige Preisfestsetzung erfolgt nach einer individuellen Begutachtung des tatsächlichen Fahrzeugzustands.

4. Termine

Vereinbarte Termine sind bindend und müssen bei Verhinderung spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei verspäteter Stornierung behält sich das Unternehmen die Geltendmachung einer angemessenen Aufwandsentschädigung vor.

5. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung per Barzahlung oder Überweisung zu begleichen. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen einer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung zwischen beiden Parteien.

6. Haftung und Gewährleistung

Die Haftung für Schäden am Fahrzeug ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Etwaige Mängel an der erbrachten Leistung müssen vom Kunden unverzüglich nach Abgabe des Fahrzeugs gerügt werden.

7. Mitwirkung

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug in einem geräumten Zustand ohne persönliche Gegenstände für die Aufbereitung zu übergeben. Für im Fahrzeug verbliebene Objekte übernimmt der Anbieter keine Haftung.

8. Datenschutz

Sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Abwicklung des Auftrags erhoben. Eine Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

9. Erfüllungsort

Der Gerichtsstand sowie der Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der offizielle Geschäftssitz des Unternehmens. Dies gilt, sofern keine anderweitigen gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung in Kraft.

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